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DURCHBLICK - Online aktualisiert am: 08.02.2010
332 Widersprüche im Kreis
Im vergangenen Jahr wurden bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses 332 Widersprüche registriert. Im Jahr 2008 waren es insgesamt nur 277 Widersprüche.

Jeder Bürger kann grundsätzlich gegen alle Bescheide aus dem Verwaltungsbereich des Kreises, der Verbandsgemeinden, der Stadt Boppard sowie der Ortsgemeinden Widerspruch einlegen. Der Widerspruch wird, wenn sich die Beteiligten im Vorfeld nicht einigen, vor dem Kreisrechtsausschuss verhandelt. Die in der Regel mündliche Verhandlung wird von Kreisverwaltungsrätin Andrea Deges-Becker geleitet. Hierbei wird sie von zwei ehrenamtlichen, vom Kreistag gewählten, Beisitzern unterstützt. In dem weisungsfreien Ausschuss haben alle Mitglieder gleiches Stimmrecht. "Mein Hauptanliegen in der Verhandlung ist die rechtliche Aufklärung der Beteiligten und gegebenenfalls die Erreichung einer einvernehmlichen Lösung der Angelegenheit, sofern Widerspruchsführer und Widerspruchsgegner hierzu bereit sind", erklärt Andrea Deges-Becker. Können sich die Parteien während der Verhandlung nicht einigen, ergeht ein Widerspruchsbescheid, der wiederum gerichtlich nachprüfbar ist.

Von den 332 registrierten Widersprüchen richteten sich 78 Prozent gegen Bescheide der Kreisverwaltung und 22 Prozent gegen Bescheide der Verbandsgemeindeverwaltungen. Von den im vergangenen Jahr registrierten Widersprüchen betrafen 36 Prozent die Bereiche Abgaben-, Gebühren-, und Steuerrecht, 28 Prozent Sozial- und Jugendhilferecht, 27 Prozent Ordnungsrecht und 9 Prozent sonstige Bereiche.

Von den in 2009 registrierten Widerspruchsverfahren wurden bisher 201 (61 Prozent) beendet. Es wurden 28 Prozent der Widersprüche durch den Widerspruchsführer zurückgenommen. Durch den Kreisrechtsausschuss wurden 72 Widersprüche (22 Prozent) zurückgewiesen. In 9 Prozent der Widersprüche konnte durch die Ausgangsbehörde abgeholfen werden, mit dem Ergebnis, dass in diesen Fällen keine Entscheidung durch den Kreisrechtsausschuss erforderlich wurde. In einem Fall wurde dem Antrag des Bürgers stattgegeben und in 5 Widersprüchen wurde das Verfahren auf andere Weise beendet, zum Beispiel durch Vergleich.


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